Marine-Gruppenkommando Nord B.Nr. G.Kdos. 240/41 Chefs. |
Befehlsstelle, den 22. April 1941 |
"Chef-Sache!", "Nur durch Offizier!"
An
gem. Verteiler.
Nachrichtenbefehl für Rheinübung.
I. Der Nachrichtenbefehl gilt für Schlachtschiff "Bismarck", Kreuzer "Prinz Eugen" bis zum Passieren der Linie Südspitze Grönland-Nordspitze Hebriden, für alle im Operationsgebiet Gruppe Nord eingesetzten Tanksschiffe sowie für die zur Sicherung eingesetzten Zerstörer bzw. T-Boote.
II. Funkschaltung.
A. Für Schlachtschiff "Bismarck" und Kreuzer "Prinz Eugen."
1.) Vom Auslaufen bis 59º Nord gem. N.B.N., Funkschaltplan C (Seite 9).
a) Flottenkurzwelle
b) Welle für Wiederholung von Aufklärungsmeldungen, der luftaufklärung, zugleich Verbindungswelle Gruppe Nord-Fliegerführer Nord,
Tagwelle: oj 5835 kHz (51,41 m)
Nachtwelle: kx 4645 kHz (64,60 m).
Auf dieser Welle werden alle wichtigen Aufklärungsmeldungen des Fliegerführers Nord bzw. F.d. Luft wiederholt.
c) Welle für Jagdschutz und enge Sicherung, sowie Rufzeichen und Decknamen für diesen Verkehr werden zeitgerecht durch Gruppe Nord mitgeteilt.
d) U.K.-Kanal 17
e) Funkschaltung "Anton" gem. N.B.N. Seite 8.
Besetzen der Funkschaltung "Anton" nur zum Zwecke der Einarbeitung der Funkmannschaften.
Befehlsgebung Gruppe Nord bis zum Schaltungswechsel gem. II B erfolgt ausschliesslich auf der Flottenkurzwelle.
f) Küstenkurzwellen in dem betr. Seegebiet gem. N.B.N. Seite 5 Ziff. 2 d bis g und Seite 7 (Funkschaltung Gruppe Nord).
Sendeseitige Benutzung der Küstenwellen aus Verschleierungsgründen freigestellt.
Die Küstenkurzwelle Ostsee dient gleichzeitig zum Verkehr mit Streitkräften des B.S.O.
2.) Im Operationsbegiet 59º Nord:
a) Funkschaltung "Anton" gem. N.B.N. Seite 8 und N.B.N. Schaltplan Teil II Anlage 5 Seite 27 a und b)
b) Langwellen-Nahzone: gem. Befehl Flotte (fúr Tanker als Anlage 1 beigefügt).
3.) Der Übergang von einer Schaltung zur anderen wird von Gruppe Nord befchlen.
B. Für Sicherungsstreitkräfte.
1.) Sicherungsstreitkräfte schalten die Flottenkurzwelle.
Diese bleibt bis zum Einlaufen nach Abschluss der Operation dauernd geschaltet (zumindestens durch ein Wachboot).
2.) Mitschaltung entsprechender Küstenwellen nach Anweisung Flottillenchef bzw. ältesten Kommandanten.
3.) U.K.-Kanal 17.
C. Für Tankschiffe.
1.) Tankschiffe besetzen beim Ausmarsch und im Operationsgebiet dauernd Funkschaltung "Anton" gem. Ziff. II A 2 a).
Diese Anordnung gilt auch für in den Schären in Bereitschaft befindliche Tankschiffe.
2.) Bei annäherung an die norwegische Küste ist die entsprechende Küstenwelle Norwegen gem. N.B.N. Seite 5 Ziff. 2 e bis g und Seite 7, Funkschaltung Gruppe Nord, empfangsseitig mitzuschalten.
D.
1.) Bei Ausfall der Sender Kootwijk oder im Falle nicht ausreichender Betriebssicherheit der Funkschaltung "Anton" bzw. aus Verschleierungsgründen können der "Erweiterte Nah- und Weitdienst Norddeich Radio" gem. N.B.N. Seite 26 und 27 (empfangsseitig dauernd 2290 m), die Atlantikfernverkehrswelle und die U-Bootsfernverkehrswelle zur Abgabe von Nachrichten an die Heimat geschaltet werden.
2.) Bei längeren Ausfall der Sender Kootwijk erfolgt Befehlsgebung Gruppe Nord über "Erweiterten Nah- und Weitdienst Norddeich Radio".
III. Schlüsselmittel.
Auf allen Wellen Schlüsselunterlagen für heimische Gewässer.
IV. Kurzsignaldienst gem. Flottenkurzsignalheft.
Über betriebsmässige Quittung und inhaltliche Bestätigung der Kurzsignale siehe N.B.N. Seite 18, Ziffer 10 e.
V. Wetterdienst.
Neben den Abnstrahlungen der Wetterobse durch Norddeich Radio auf Welle 2400 m erfolgt täglich eine Wettervorhersage für das in Frage kommende Seegebiet durch das Gruppenkommando.
VI. E.S.-Dienst gem. E.S.-Vorschrift.
Auf O.K.M. 2./Skl. Na 676/41 g.Kdos. vom 1.4.41. (g.Kdos.-Anlage Nr. 2 zum G-Befehl der Gruppe Nord Nr. 8 vom 9.4.41) wird hingewiessen.
VII. Funkfeuer an der norwegischen Küste gem. N.B.N. Seite 61, II a).
Die Funkfeuer sind vor dem Auslaufen durch die Seestreitkräfte selbst zu bestellen bzw. über Gruppe Nord anzufordern.
VIII. Zeittangaben.
Nach gesetzlicher deutscher Zeit.
IX. Nach übernahme Befehlsführung durch Gruppe West gem. Nachrichtenanordnung Gruppe West.
Anlage 1 zu Gruppe Nord 240/41 Gkds. Chefs.
Funkdienst der Trosschiffe und Begleittanker.
I. Funkverkehr mit der Heimat:
nach den Nachrichtenanordnungen der Gruppenkommandos.
II. Funkverkehr mit Seestreitkräften:
Unter teilweiser Änderung der von den Gruppenkommandos ursprürglich herausgegebenen Anordnungen wird folgendes befohlen:
a) Peilfunk zum Zusammentreffen:
Troßschiffe und Begleittanker besetzen zu Zeiten, zu denen sie gem. Op.Befehl auf Treffpunkt stehen Langwellen-Nahzone für jeweils 30 Minuten.
Das zu treffende Schiff, im Verbande das Führerschiff, eröffnet im Bedarfsfalle den Funkverkehr auf dieser Welle durch "w w w" mit seiner eingestreuten fünfstelligen Zahlengruppe, deren Quersumme in Ziffer IV festgeslegt ist, beginnend mit geringster Sendeenergie.
Dauer des Anrufes 1 minute.
die folgende Minute ist für die Antwort der gerufenen Funkstelle vorgesehen.
Schlachtschiffe benutzen, bis die Verbindung hergestellt ist, nur die ungeraden, Troßschiffe und Begleittanker, die geraden Minuten, gleichgültig, zu welcher Uhrzeit der Funkverkehr begonnen wird.
Erfolgt in der 2. Minute keine Antwort, so ist der Anruf in der 3. Minute mit einer etwas grösseren Sendeenergie zu wiederholen.
Sobald die gerufene Funkstelle den Anruf aufgenommen hat, antwortet sie in der folgenden geraden Minute mit "w w w" und eingestreuter fünfstelliger Zahlengruppe, deren Quersumme dem betr. Schiff gem. IV.) entspricht.
Auch bei der Antwort ist mit der geringsten Sendeenergie zu beginnen, die in der nächsten Sendeminute bis 50% Ausstrahlung zu erhöhen ist, bis die Antwort aufgenommen ist.
Die rufende Funkstelle antwortet mit der von ihr benutzten fünfstelligen Zahlengruppe und gibt mit Verkehrsabkürzung die Lautstärkte, mit der sie das Troßschiff hört, um diesem die richtige Einregulierung seiner Sendestärke zu ermöglichen.
Die Verbindung ist als hergestellt anzusehen, wenn beide Funkstellen sich mit Lautstärke 2 hören.
Es sind gute Unteroffiziere für diesen Funkverkehr einzusetzen und die besten Empfänger mit voll aufgedrehter Lautstärkereglung zu benutzen.
Ruhe im Funkraum!
Die Abgabe eines Peilfunkspruches durch das Troßschiff oder den Begleittanker wird von dem zu treffenden Schiff durch die Verkehrsabkürzung "Qobs" angefordert.
Mit diesem Augenblick ist die Minutenzuteilung erledigt.
Die zur Abgabe aufgeforderte Funkstelle gibt einen Peilfunkspruch von etwa 10 bis 12 fünfstelligen Zahlengruppen, dessen erste und letzte Zahlengruppe die dem funkenden Troßschiff oder Begleittanker zugewiesene Quersumme ergeben müssen.
Eine Empfangsbestätigung für diesen Peilfunkspruch erfolgt nicht, Neuanforderung durch die erneut gefunkte Verkehrsabkürzung "qobs"
Bis zu Insichtkommen und damit der Erledigung der Funkverbindung sind die Einstellungen an Sendern und Empfängern, mit denen die Funkverbindung hergestellt worden war, nicht zu verändern, um Neuaufnahme des Funkverkehrs jederzeit ohne erneutes Anrufverfahren sicherzustellen.
b) Funkspruchaustausch:
Aufnahme der Funkverbindung erfolgt wie unter II, a), sofern nicht bereits aufgenommen.
Die Abgabe eines Funkspruches ist durch die Verkehrsabkürzung "qtc" anzukündigen, bestätigt durch die Gegenfunkstelle mit "k".
Funkspruchabgabe nach Durchgabefunkverfahren.
Schlüsselung nach M-All-gemein heimische Gewässer.
Funknamen nach G.F.L.
c) Wellenwechsel wird befohlen mit der Verkehrsabkürzung "qlns"......" "Langwellennahzone schalten auf ..... k h z "
III. Wellen für Verkehr Nahzone:
Lucie Emil 133 KHz (2256 m)
Ausweichwelle: Lucie Max 186 kHz (1613 m)
IV. Quersummen der fünfstelligen Rufzeichengruppen.
"Bismarck": 21
"Prinz Eugen": 22
"Weissenburg": 34
"Heide": 33
Verteiler
zu Gruppe Nord B. Nr. G.Kds. 240/41 Chefs vom 22.4.41.
Seekriegsleitung
Flotte
"Bismarck"
"Priz Eugen"
Z 23
Z 24
"Lody"
"Eckhold"
B.S.O.
B.S.N.
Ost
Adm. Norwegen
Adm. Westküste
Adm. NordKüste
Luftflotte 5
Fliegerführer Nord
F.d.Luft
K.Fl.Gruppe 906
Jagdführer Dt.Bucht
Nachrichtlich:
2.Admiral der Flotte
F.d.Z.
B.d.K.
8.Z-Fl.
Gruppe West
Tanker "Weissenburg"
Tanker "Heide"
M.N.Abt. Nord
M.N.Abt. West
M.N.O. Funkstelle Kiel
M.N.O. Funkstelle Pillau
M.N.O. Norddeich
Reserve (davon 3 x K.T.B., 1 x Asto v.D.)
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Prf.Nr. 1
Prf.Nr. 2-3
Prf.Nr. 4
Prf.Nr. 5
Prf.Nr. 6
Prf.Nr. 7
Prf.Nr. 8
Prf.Nr. 9
Prf.Nr. 10
Prf.Nr. 11
Prf.Nr. 12
Prf.Nr. 13
Prf.Nr. 14
Prf.Nr. 15
Prf.Nr. 16
Prf.Nr. 17-19 (davon je 1x Verb.Offz.K.M. K.Fl.Gr.706)
Prf.Nr. 20
Prf.Nr. 21
Prf.Nr. 22
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Prf.Nr. 23
Prf.Nr. 24
Prf.Nr. 25
Prf.Nr. 26
Prf.Nr. 27
Prf.Nr. 28
Prf.Nr. 29
Prf.Nr. 30
Prf.Nr. 31
Prf.Nr. 32
Prf.Nr. 33
Prf.Nr. 34
Prf.Nr. 35-40
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