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Geheime Kommandosache!

Marinegruppenkommando West
B.Nr. Gkdos. 1803/41 A1 Aop Chefs.
St. Qu., den 14. April 1941.

Chefsache nur durch Offizier

An
Flottenkommando (mit Anl. 1 - 3) Pr. Nr. 1 - 3
nachrichtlich:
Seekriegsleitung (mit Anl. 1) Pr. Nr. 4
Gruppe Nord (mit Anl. 1) Pr. Nr. 5
B.d.U. -Op.- (mit Anl. 1 u. 2) Pr. Nr. 6
Reserve (mit Anl. 1 - 3) Pr. Nr. 7 - 15

Operative Weisung für Flottenkommando

zum Einsatz des Schlachtschiffes "Bismarck" und des Kreuzers "Prinz Eugen" im Atlantik.

(Deckbezeichnung "Rheinübung").

1.) Aufgabe:
Angriff auf feindliche Zufuhr im Atlantik nördlich des Äquators. Zeitliche Ausdehnung der Operation so lange wie nach Lage möglich.

2.) Feindnachrichten:

    a) Mutmaßliche Verteilung der englischen Seestreitkräfte im Nordatlantik vgl. Anlage 1.

    b) Vgl. laufende Berichte der Skl. (2.Abt.B und 3.Abt. FH), insbesondere die B-Berichte und Nachrichten über Geleitzugsteuerung.

    c) Die Northern-Patrol scheint die Bewachung der Dänemarkstr. übernommen zu haben. Es wurden dort verschiedentlich Hilfskreuzer und Vorpostenstreitkräfte festgestellt. "Hipper" meldete am 25.3. zwei Kreuzer in AD 52. Am 13.4. wurde ein Hilfskreuzer in AD 57 durch U-Boot versenkt.

    d) "King George V" ist wahrscheinlich voll verwendungsbereit. Über "Prince of Wales" liegen keine Nachrichten vor, es wird angenommen, daß das Schiff sich noch im E.K.K.-Verhältnis befindet.

    e) Mit Hilfskreuzern oder Dampfern, die getarnt Torpedobewaffnung tragen, muß gerechnet werden. Über U-Boote bei Geleitzügen im freien Seeraum keine neuen Nachrichten.

    f) Über U-Bootsverteilung gegenüber O.K.M. B-Leitstelle G 2012/40 (enthalten in Anlage 1 zu Gruppe West gkdos. 1601/41 Chefs. vom 15.1.41) keine neuen Erkenntnisse. Bezüglich Luftaufklärung gegenüber O.K.M. B-Leitstelle G 2007/40 (ebenfalls enthalten in o. gen. Anlage) Änderung dahingehend, daß Gruppe 15, der bisher die Luftaufklärung von England aus in westlicher und südwestlicher Richtung oblag, geteilt worden ist:
    Gruppe 15 Sitz Liverpool, Aufklärung nach Westen
    Gruppe 19 Sitz Playmouth, Aufklärung nach Südwest.

    g) Weitere Nachrichten laufend fernschriftlich bzw. später durch Funk. Lage Küstenvorfeld Biscaya bei Bedarf.

3.) Neutrale Schiffahrt:
Für französischen Seeverkehr gültige Bestimmungen siehe Anlage 2.

4.) Eigene Streitkräfte:

    a) Operationsgebiet der U-Boote:
      aa) Nördlich 47º 30' N das gesamte Blockadegebiet um England.

      bb) Südlich 42º N, ostwärts 30º West, nördlich 5º N, soweit es außerhalb der amerikanischen Sicherheitszone liegt. In beiden Op.-Gebieten sind sowohl deutsche wie italienische U-Boote eingesetzt.

    b) Unterrichtung Kampfgruppe über eigene U-Boote und umgekehrt mit FT [Funktelegramm], sobald sie in Operationsgebiete der U-Boote eintritt oder in die Biscaya einläuft.
    Eine Gebietstrennung zwischen U-Booten und Überwasserstreitkräften, die in das Operationsgebiet der U-Boote eintreten, ist nicht beabsichtigt.
    Italienische U-Boote erhalten generelles Angriffsverbot gegen Kriegsschiffe über Zerstörergröße; wenn mit Zerstörer sicherung bei eigenen Überwasserstreitkräften gerechnet werden muß, auch gegen Zerstörer.

    c) Südlichster Hafen, der von eigenen U-Booten angelaufen wird, ist St. Nazaire. Basis der italienischen U-Boote ist Bordeaux.

    d) Die italienischen U-Boote sind mit der deutschen ES-Patrone und mit dem Buchstaben-ES ausgerüstet.
    Die eigenen 740 t - U-Boote haben zum Teil neuerdings hinter dem Turm an Oberdeck eine 3,7 cm Kanone.
    Der Umbau der Türme der italienischen U-Boote ist beendet. Die Türme haben jetzt etwa die Form des deutschen Turmes, jedoch ragen die Seerohrböcke noch etwa 1 m über Turmoberkante. Die Geschütze stehen gleich den deutschen Booten frei vom Turm.

    e) Ein deutsches U-Boot steht als Wettermelder zwischen 55º bis 60º N und zwischen 20º und 25º West. Dieses U-Boot gibt möglichst täglich eine Wettermeldung um 5 Uhr, 15 Uhr und 19 Uhr DSZ [deutsche Sommerzeit] auf der Atlantik-U-Boots-Kurzwelle. Abnahme dieser Meldungen wird empfohlen.

    f) Ein Fischdampfer (z.Zt. "Sachsenwald") steht als Wetterbeobachter im Seegebiet zwischen 48º und 49º N und 33º und 35º West. Überschreiten der Grenzen bei Ausweichbewegungen möglich.

    g) Im Laufe des Monat April ist Entsendung eines französischen Neufundland-Seglers zur Wetterbeobachtung im Seegebiet Neufundland vorgesehen. Übermittlung der Wettermeldungen durch Gruppe West.

    h) Luftaufklärung wird im allgemeinen täglich geflogen:

      aa) Mit einer oder mehreren FW 200 von Bordeaux oder Stavanger in das Seegebiet nordwestlich Irland bis etwa 20º West.

      bb) Küstenvorfeldaufklärung von Brest und Hourtin bis 11º West jeweils in etwa 150 - 200 sm Breite mit He 115. Erweiterung bis 20º West durch Einsatz von He 111 und BV 138 - Flugzeugen ist in Vorbereitung.
      Einsatzabsichten zu aa) und Aufklärungsergebnisse werden täglich übermittelt.

    i) Einkommende Prisen und rückkehrende deutsche Dampfer steuern südlich 42º N zwischen 36º und 39º W nach Norden und marschieren etwa über 42º N 36º W, 46º N 26º W, danach unter weiträumigen Zickzacks ostwärts. Einlaufen in die Biscaya bis auf weiteres auf 44º 30' N. Italienische Dampfer steuern unmittelbar Belle Ile von W. bis SW an.
5.) Durchführung:
    a) Befehlsführung:
      aa) Bis zum Passieren der Linie Südspitze Grönland - Nord-spitze Hebriden nach Süden durch Gruppe Nord;

      bb) Südlich der Linie Südspitze Grönland bis Nordspitze Hebriden durch Gruppe West.
      Meldung über Passieren der genannten Linie nach Süden durch Standortmeldung mit Kurzsignal, wenn Lage es erlaubt.

    b) Ausmarsch in den Atlantik durch Nordmeer. Die hierfür erforderlichen Befehle gibt Gruppe Nord, die für dieses Seegebiet auch Bereitstellung der vorgesehenen Tanker veranlaßt.

    c) Operationsgebiet ist der Nordatlantk nördlich des Äquators mit Ausnahme der Hoheitsgewässer neutraler Staaten (3 sm-Grenze).
    Mit einer Achtung der amerikanischen Neutralitätszone braucht zum Zeitpunkt der Operation aller Voraussicht nach nicht mehr gerechnet zu werden.

    d) Der Flottenchef hat im Operationsgebiet freie Hand in der Durchfürung der Aufgabe. "Prinz Eugen" ist im allgemeinen im taktischen Zusammenhang mit "Bismarck" einzusetzen. Einsatz des Kreuzers zu Sonderaufgaben nach Weisung Gruppe West oder nach Ermessen des Flottenchefs.
    Der Flottenchef steuert Spähdampfer, Troßschiffe und Begleittanker während seines Aufenthalts im Operationsgebiet selbständig bzw. bewirkt deren Steuerung durch Kurzsignalanforderung an Gruppe West.
    Steuerung der genannten Fahrzeuge bei Aus- und Rückmarsch ist Sache des Gruppenkommandos.

    e) Wird Durchbruch in Atlantik bemerkt, bleibt Aufgabe bestehen. Abkürzen der Operation oder Abbruch der Unternehmung nach Lage.
    Befehl dazu von Gruppe West oder nach selbständigem Entschluß des Flottenchefs.

    f) Zwingt Entwicklung der Lage unerwartet zum Rückmarsch in die Nordsee, werden Vorbereitungen dazu von Gruppe Nord getroffen.

    g) Bei Durchführung der Aufgabe steht die Vernichtung feindlichen Schiffsraumes im Vordergrung.
    Es kommt darauf an, die Einsatzbereitschaft der Schiffe zu erhalten. Kampf mit gleichwertigem Gegner ist deshalb zu vermeiden.
    Lediglich die Bindung eines einzelnen Schlachtschiffes, wenn dieses als Deckung bei einem Geleitzug fährt, kommt in Frage, soweit Bindung ohne vollen Einsatz möglich ist, und wenn der Kreuzer dadurch Erfolgsaussichten gegen die Restsicherung oder gegen den Geleitzug erhält.
    Falls Kampf unvermeidbar, ist er unter vollem Einsatz durchzuführen.

    h) Zur Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten werden für die Unternehmung zwei Spähdampfer ("Gonzenheim" und "Kota Penang") und U-Boote eingesetzt.

      aa) Die Spähdampfer werden bei rechtzeitigem Klarwerden von Beginn der Unternehmung im Qu. A Jot 64 53 aufgestellt Weitere Steuerung durch Flottenchef. Bei nicht rechtzeltigem Klarwerden Unterrichtung durch FT, dann Angabe Treffpunktes durch Kurzsignal erforderlich.

      bb) U-Boote: Mit laufender Besetzung des Süd-Operationsgebietes (Freetown-Gebient) mit mindestens 2 U-Booten ist zu rechnen.
      Ab Anfang bis Mitte Juni ist Einsatz von is zu 4 U-Booten auf dem Westteil der Hx-Route zwischen 30º und 45º West vorgesehen.
      Hinsichtlich der Befehlserteilung an diese U-Boote gelten folgende Richtlinien:

        1.) Beide U-Bootsgruppen bleiben dem B.d.U. [Befehlshaber der Unterseeboote] unterstellt. Sobald sich jedoch Gelegenheit zum unmittelbaren Zusammenoperieren ergibt, hat der Flottenchef das Recht, den Booten unmittelbar Befehle zu geben bzw. ihre Steuerung durch kurzsignale zu bewirken. Nachrichtenverbindung siehe Nachrichtenbefehl. Über Standorte der in Frage kommenden U-Boote wird laufende Unterrichtung erfolgen.

        2.) Als Aufklärungsform kommt in erster Linie der Vorpostenstreifen in Frage.

        3.) Die U-Boote sind grundsätzlich in ihrer Angriffsfreiheit nicht beschränkt. Einschränkung kann jedoch vom Flottenchef befohlen werden, wenn Lage dies erfordert.

    i) Für das Einbringen von Prisen gilt die Verfügung O.K.M. Skl. 6627/41 gKdos. vom 5.4.41.

    k) Abbruch der Unternehmung auf Befehl Gruppe West oder nach Entschluß des Flottenchefs.
    Einlaufen in einen Hafen der Biscayaküste, der zeitgerecht nach Lage befohlen wird. Einlaufen nach französischer Westküste bei normalem Operationsablauf jedoch nur, wenn keine wesentlichen Reparaturen, oder wenn der Zustand der Schiffe bzw. die Feindlage eine andere Möglichkeit ausschließt.
    Zu längeren Planüberholungen oder Reparaturen soll jedes Schiff möglichst in die Heimat gehen. Ausweiche Drontheim.
    Ansteuerungsanweisungen für französische Westküste s. Anlage 3.

    1) Folgende Troßschiffe und Begleittanker gehen vor dem Auslaufen in See:

    Troßschiff "Ermland" nach Qu. DR 16
    Troßschiff "Spichern" nach Qu. CD 64
    Begleittanker "Lothringen" Belchen nach Qu. AJ 26 24
    Begleittanker "Belchen" Lothringen nach Qu. AJ 27 24 26
    Begleittanker "Esso-Hamburg" nach Qu. CD 32
    Begleittanker "Breme" nach Qu. DF 96

    Als weiterer Voraussichtlich günstiger Treffpunkt im Norden ist AJ 57 ausgewählt worden.
    Nach erster Standortmeldung nach Durchlaufen der Islandenge werden "Lothringen" und "Belchen" in AJ 26 zusammengeführt.
    Die den Tankern mitgegebenen Befehle werden gesondert übersandt.

6.) Nachrichtenanordnungen siehe Gruppe West B.Nr.gKdos. 1802/41 A4 Chefs. vom 14.4.41.

Im Entwurf gez.: S a a l w ä c h t e r .

Für die Richtigkeit:

[Signed]

Fregattenkapitän und Adjutant.


Anlage 1 zu Gruppe West gKdos. 1803/41 Aop. Chefs.

Mutmaßliche Verteilung der englischen Seestreitkräfte im Nordatlantik

(Stand 15.4.41).

1.) Heimat: Schlachtsch. Flugzeugträger schw. Kr. leichte Kreuzer
Nelson
Rodney
King George V ?
Pr. of Wales
Hood
Ramillies
Resolution 2)
Revenge
R. Sovereign
Qu. Elizabeth 2)
Australia
Berwick
Norfolk
Suffolk
etwa 20
2.) Kanada: Revenge
King George V ?
2 (?)
3.) Gibraltar: Renown
Repulse
Ark Royal
Furious
Argus
1
4.) USA Malaya 2

Anmerkungen:

    1.) Von den Schlachtschiffen des Heimatbereichs sind wahrscheinlich mehrere auf der Halifaxroute zum Geleitschutz eingesetzt.

    2.) Queen Elizabeth und Resolution Werft.

    3.) Malaya - bisher Freetownbereich - ist 26.3. durch ein anderes Schlachtschiff, vermutlich vom Heimatbereich, ersetzt worden. Malaya in New York (Werft), angebl. durch Torpedotreffer beschädigt.

    4.) Berwick vermutlich Werft.

    5.) Von den leichten Kreuzern mehrere in der Werft.

    6.) Furious möglicherweise nach England zurückgekehrt.


Anlage 2 zu Gruppe West gKdos. 1803/41 Aop. Chefs.

Bestimmungen für den französischen Seeverkehr.

Folgender französischer Seeverkehr ist genehmigt:

    1.) Küstenverkehr innerhalb ein und derselben kolonie.

    2.) Verkehr zwischen benachbart liegenden Kolonien. Verkehr zwischen Frankreich und Kolonien, Protektoraten, Mandanten.

Genehmigung ist unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs und Folgender Bedingungen erteilt:

Kein französisches Schiff darf in Feindeshand fallen, Schiffe müssen sich feindlichen Zugriffen durch Selbstversenkung entziehen, britische Geleitzüge meiden. Zickzackfahren verboten, keine Bewaffnung, französische Flagge, darunter gelben Stander führen, an Bordwand und Oberdeck französische Farben mit gelbem Rand auf schwarzem Untergrund gut sichtbar aufmalen, nachts vorgeschriebene Lichter, Abzeichen beleuchten.

Französische Handelsschiffe, die im Rahmen genehmigten Seeverkehrs vorgeschriebenen Bedingungen und Abzeichen entsprechen, auch bei Bewaffnung als Neutrale behandeln.




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